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Da in dem Modul von Anfang an eine sehr enge Verknüpfung von Theorie und Praxis gelebt wird, erfordert die Teilnahme an Modul 5 das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses (mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) als genehmigte Ergänzungskraft gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft zu Beginn der Qualifizierung in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten Kindertageseinrichtung in Bayern. Mit erfolgreichem Abschluss einer Zwischenprüfung (in etwa ab der Hälfte des Moduls) ist eine Anrechnung als Fachkraft gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG in den Anstellungsschlüssel möglich.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfügen nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls über eine pädagogische Professionalität als Fachkraft. Mit jeder Lerneinheit und dem darin enthaltenen Praxistransfer vertiefen sie ihr Verständnis von Lernen und Bildung und schärfen ihre Handlungskompetenzen in allen Schlüsselprozessen eines Kita-Alltags in ihrer neuen Rolle als pädagogische Fachkraft einer Kita. Zum Beispiel:
Hinweis: Falls die Praxistätigkeit während der Qualifizierung für einen Zeitraum von 2 Monaten (42 Kalendertage) oder länger unterbrochen wird, muss die Qualifizierung unterbrochen werden und kann zu einem späteren Zeitpunkt - unter Anrechnung der bereits erfolgten Leistungen - wieder aufgenommen werden.
In Modul 5 können Teilnehmende einsteigen, die entweder 1. Modul 4 erfolgreich abgeschlossen haben oder 2. als Quereinsteigende direkt in Modul 5 einsteigen. Je nach Einstieg gelten folgende verbindliche Zugangsvoraussetzungen:
Hinweis: Die Anstellungszeit während Block B wird nur dann angerechnet, wenn eine Anstellung als genehmigte Ergänzungskraft in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtungen im Umfang von mind. 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit erfolgt ist.
Die Tätigkeit in einer Großtagespflege (GTP) oder im offenen oder kooperativen Ganztag in Bayern muss mindestens über einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss von Modul 4 erfolgt sein. Das heißt, die Praxiserfahrung in der GTP oder im offenen oder kooperativen Ganztag während der Qualifizierung in Block B wird nicht angerechnet.
Nach Abschluss der Zwischenprüfung bis zum erfolgreichen Abschluss des Modul 5: Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Fachkraft in einer betriebserlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtung in Bayern.
Hinweis: Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Fachkraft, aber weiterhin als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet werden.
Dieses Modul wird im Rahmen des neuen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durchgeführt.
Weitere Informationen zum Gesamtkonzept und den einzelnen Modulen finden Sie unter www.kita-fachkraefte.bayern.